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Zuletzt aktualisiert am 23. September 2026
Die gemeinschaftliche Vollmacht ist ein Dokument, mit dem mehrere Personen eine oder mehrere andere Personen bevollmächtigen, sie in bestimmten Angelegenheiten zu vertreten. Sie ist besonders nützlich, wenn zwei oder mehr Vollmachtgeber gemeinsam Interessen verfolgen und diese durch eine oder mehrere bevollmächtigte Personen vertreten lassen wollen. Das folgende Musterschreiben dient als Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung. Sie können den Text kopieren und selbst ausfüllen. Für die Nutzung der Vorlage müssen Sie keine persönlichen Daten eingeben.
Mustervollmacht für eine gemeinschaftliche Vollmacht
Die unterzeichnenden Personen:
- Name des Vollmachtgebers 1, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse
- Name des Vollmachtgebers 2, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse
erteilen hiermit gemeinschaftlich und widerruflich Vollmacht an:
Name des Bevollmächtigten, geboren am Geburtsdatum, wohnhaft in Adresse,
sie in allen Angelegenheiten, die die nachfolgenden Punkte betreffen, zu vertreten, und zwar [jeden Vollmachtgeber einzeln wie auch alle gemeinsam / nur alle Vollmachtgeber gemeinsam in ihren gemeinsamen Angelegenheiten]:
- Rechtliche Vertretung vor Behörden und Gerichten, soweit gesetzlich zulässig.
- Abschluss von Verträgen in ihrem Namen.
- Verwaltung von gemeinschaftlichem Eigentum.
- Vertretung in Bankgeschäften und Zahlungsverkehr.
Die Vollmacht gilt ab dem Datum der Unterschrift und kann von jedem Vollmachtgeber jederzeit mit Wirkung für sich widerrufen werden.
Optional: Der Bevollmächtigte ist berechtigt, Untervollmacht zu erteilen.Ort, Datum:
Unterschrift Vollmachtgeber 1: ___________________________
Unterschrift Vollmachtgeber 2: ___________________________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): ___________________________
Was ist eine gemeinschaftliche Vollmacht?
Eine gemeinschaftliche Vollmacht ist eine Erklärung, mit der mehrere Personen (die Vollmachtgeber) einer oder mehreren anderen Personen (den Bevollmächtigten) gemeinsam die Befugnis erteilen, in bestimmten Angelegenheiten in ihrem Namen zu handeln. Sie wird häufig in Familienangelegenheiten, bei der Verwaltung von Gemeinschaftsvermögen oder bei Unternehmen genutzt, wenn mehrere Beteiligte gleichberechtigt vertreten werden sollen.
Voraussetzungen und Details
| Voraussetzung | Details |
| Mehrere Vollmachtgeber | Mindestens zwei Personen müssen als Vollmachtgeber auftreten. |
| Einheitliche Entscheidung | Die Vollmachtgeber müssen sich einig sein und die Vollmacht gemeinschaftlich erteilen. |
| Bevollmächtigter | Der Bevollmächtigte muss mindestens beschränkt geschäftsfähig sein (§ 165 BGB) und sollte die Vertretung übernehmen wollen. |

Unterlagen im Überblick
- Personalausweise der Vollmachtgeber und des Bevollmächtigten.
- Die von allen Vollmachtgebern unterschriebene Vollmacht im Original.
- Ggf. notariell beglaubigte Unterschriften, je nach Verwendungszweck (z. B. Grundbuch, § 29 GBO).
Wer benötigt die Vollmacht?
Die gemeinschaftliche Vollmacht eignet sich besonders für Personen, die gemeinschaftliches Eigentum besitzen oder gemeinsame Interessen verfolgen, wie zum Beispiel Ehepartner, Geschäftspartner oder Erbengemeinschaften.
Rechtslage
Die Erteilung einer Vollmacht ist grundsätzlich formfrei; sie bedarf nach § 167 Abs. 2 BGB nicht der Form, die für das Rechtsgeschäft vorgeschrieben ist, auf das sich die Vollmacht bezieht. Ausnahmen gelten etwa für unwiderrufliche Vollmachten zu Grundstücksgeschäften (notarielle Beurkundung); Grundbuchamt und Handelsregister verlangen zudem eine öffentlich beglaubigte Vollmacht (§ 29 GBO, § 12 Abs. 1 S. 3 HGB). Die gemeinschaftliche Vollmacht wird üblicherweise schriftlich erteilt, damit sie gegenüber Dritten nachgewiesen werden kann. Banken verlangen in der Praxis häufig eigene Formulare oder eine notariell beglaubigte Vollmacht; das sollte vorab mit der Bank geklärt werden. Vor Gericht kann ein Bevollmächtigter nur auftreten, soweit kein Anwaltszwang besteht und er nach der jeweiligen Verfahrensordnung zugelassen ist (z. B. § 79 Abs. 2 ZPO).
Kosten der Vollmacht
Die Kosten für die Erstellung und Beglaubigung einer gemeinschaftlichen Vollmacht können variieren. Die Gebühren für eine notarielle Beglaubigung richten sich nach dem GNotKG und dem Geschäftswert. Wird ein Anwalt eingeschaltet, entstehen weitere Kosten, deren Höhe vom Einzelfall abhängt.

Gemeinschaftliche Vollmacht mit unterschiedlichen Befugnissen
Eine gemeinschaftliche Vollmacht ermöglicht nicht nur die gemeinsame Vertretung durch mehrere Bevollmächtigte, sondern erlaubt auch die Vergabe unterschiedlicher Befugnisse. So können Sie beispielsweise festlegen, dass ein Bevollmächtigter sich ausschließlich um die finanziellen Angelegenheiten kümmert, während ein anderer Bevollmächtigter die Gesundheitsfürsorge übernimmt. Gesundheitsangelegenheiten betreffen allerdings jeden Vollmachtgeber persönlich. Soll der Bevollmächtigte auch in ärztliche Maßnahmen mit Lebensgefahr oder der Gefahr eines schweren und länger dauernden Gesundheitsschadens einwilligen, die Einwilligung verweigern oder widerrufen dürfen (etwa über das Unterbleiben oder den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen entscheiden), muss die Vollmacht schriftlich erteilt sein und diese Maßnahmen ausdrücklich umfassen; dasselbe gilt für Unterbringung, freiheitsentziehende Maßnahmen und ärztliche Zwangsmaßnahmen (§ 1820 Abs. 2 BGB).
Vorteile dieser differenzierten Aufgabenverteilung:
- Spezialisierung: Jeder Bevollmächtigte kann sich auf den Bereich konzentrieren, in dem er die größte Expertise besitzt.
- Entlastung: Die Aufgaben werden auf mehrere Schultern verteilt, was die Belastung für den Einzelnen reduziert.
- Risikominimierung: Durch die Trennung der Verantwortungsbereiche wird das Risiko von Fehlentscheidungen oder Missbrauch verringert.
Beispiele für die Anwendung:
- Geschäftspartner: Zwei Mitinhaber bevollmächtigen eine Person für die Vertragsverhandlungen und eine andere für die Buchhaltung.
- Familien: Ein Familienmitglied kümmert sich um die Bankgeschäfte der Eltern, ein anderes um die medizinische Versorgung.
- Miteigentümer: Drei Geschwister, denen ein Haus gemeinsam gehört, bevollmächtigen eines von ihnen für die Vermietung und ein anderes für die Instandhaltung.
Durch die individuelle Aufgabenverteilung lässt sich die gemeinschaftliche Vollmacht an unterschiedliche Konstellationen anpassen. Wichtig ist, dass die Vollmacht die Bereiche klar abgrenzt und regelt, ob die Bevollmächtigten einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.
FAQ zur gemeinschaftlichen Vollmacht
Kann die Vollmacht jederzeit widerrufen werden?
Ja, jeder Vollmachtgeber kann die Vollmacht jedenfalls für sich selbst jederzeit widerrufen.
Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
Nicht zwingend. Eine öffentlich beglaubigte Vollmacht ist aber z. B. für Eintragungen im Grundbuch (§ 29 GBO) oder Anmeldungen zum Handelsregister (§ 12 Abs. 1 S. 3 HGB) nötig.
Wie viele Bevollmächtigte können ernannt werden?
Es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden, wenn alle Vollmachtgeber das wollen. Die Vollmacht sollte dann regeln, ob sie einzeln oder nur gemeinsam handeln dürfen.
Kann eine der Parteien die Vollmacht alleine erteilen?
Für ihre eigenen Angelegenheiten kann jede Person allein eine Vollmacht erteilen. Eine gemeinschaftliche Vollmacht, die für alle Vollmachtgeber wirken soll, müssen dagegen alle Vollmachtgeber erteilen.
Welche Rechte hat der Bevollmächtigte?
Der Bevollmächtigte kann nur in den Angelegenheiten handeln, die in der Vollmacht festgelegt sind.
Was passiert, wenn einer der Vollmachtgeber verstirbt?
Die Vollmacht bleibt im Zweifel bestehen, es sei denn, sie wurde anders geregelt (§§ 168, 672 BGB). Die Erben des Verstorbenen können sie insoweit widerrufen.
Kann die Vollmacht für bestimmte Zeiträume ausgestellt werden?
Ja, die Vollmacht kann auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt werden.