Vollmacht für die Ummeldung (Wohnort) einfach und rechtssicher gestalten

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für die Ummeldung des Wohnorts erlaubt es einer Person, eine andere zu bevollmächtigen, die Ummeldung bei der zuständigen Meldebehörde durchzuführen. Dies ist besonders praktisch, wenn der Vollmachtgeber aus zeitlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen nicht selbst zur Behörde gehen kann. Die Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, jedoch wird keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Rechtssicherheit übernommen. Sie kann anonym genutzt und per Copy & Paste übernommen werden.

Mustervollmacht für die Ummeldung des Wohnorts

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift],
Herrn/Frau [vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift],

mich bei der zuständigen Meldebehörde in [Name der Stadt/Gemeinde] zu vertreten und die Ummeldung meines Wohnsitzes vorzunehmen.

Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt:

  1. Alle erforderlichen Anträge und Formulare im Zusammenhang mit der Ummeldung einzureichen,
  2. Dokumente und Bescheinigungen entgegenzunehmen,
  3. Informationen über den Ummeldestatus bei der Behörde einzuholen.

Diese Vollmacht gilt ausschließlich für die Ummeldung des Wohnorts und verliert nach erfolgreicher Ummeldung ihre Gültigkeit.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]

Vollmacht für die Ummeldung (Wohnort)

Was ist eine Vollmacht für die Ummeldung?

Die Vollmacht für die Ummeldung erlaubt es dem Bevollmächtigten, die Ummeldung eines Wohnsitzes bei der zuständigen Behörde im Namen des Vollmachtgebers vorzunehmen. Dies schließt die Abgabe von Unterlagen und das Entgegennehmen von Bescheinigungen mit ein.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftliche Vollmacht Die Vollmacht muss schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
Zusätzliche Nachweise In vielen Fällen verlangen die Behörden einen Personalausweis oder Reisepass des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweisdokumente des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten (Original und Kopien)
  • Schriftliche Vollmacht im Original
  • Wohnungsgeberbescheinigung (falls erforderlich)
  • Meldeformular der zuständigen Behörde

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Vollmacht ist nützlich für:

  • Personen, die aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen die Ummeldung nicht selbst vornehmen können.
  • Angehörige oder Freunde, die eine Ummeldung für den Vollmachtgeber erledigen sollen.

Rechtslage

Die Meldegesetze der Bundesländer (z. B. Bundesmeldegesetz, BMG) verpflichten Bürger dazu, ihren Wohnsitz innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Umzug umzumelden. Mit einer Vollmacht kann die Ummeldung auch durch eine dritte Person erfolgen. Behörden verlangen jedoch häufig zusätzliche Nachweise wie Ausweiskopien und Wohnungsgeberbescheinigungen.

Kosten der Vollmacht

Die Vollmacht selbst verursacht keine zusätzlichen Kosten. Sollten Beglaubigungen oder Kopien notwendig sein, können geringe Gebühren bei der Behörde anfallen, üblicherweise zwischen 5 und 20 Euro.

Vollmacht für die Ummeldung (Wohnort) - Prozess

FAQ


Was ist eine Vollmacht für die Ummeldung?
Diese Vollmacht erlaubt es dem Bevollmächtigten, die Ummeldung eines Wohnsitzes im Namen des Vollmachtgebers bei der Meldebehörde vorzunehmen.


Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte?
Neben der Vollmacht muss der Bevollmächtigte Ausweise beider Parteien sowie weitere erforderliche Unterlagen wie die Wohnungsgeberbescheinigung vorlegen.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
In der Regel ist dies nicht erforderlich. Eine einfache schriftliche Vollmacht reicht aus, es sei denn, die Behörde verlangt eine Beglaubigung.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis die Ummeldung erfolgreich abgeschlossen ist oder bis sie widerrufen wird.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, der Widerruf ist jederzeit möglich und sollte der Meldebehörde und dem Bevollmächtigten schriftlich mitgeteilt werden.


Welche Frist gilt für die Ummeldung?
Laut Bundesmeldegesetz (BMG) muss die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung erfolgen.


Können mehrere Personen bevollmächtigt werden?
Ja, dies muss jedoch in der Vollmacht ausdrücklich erwähnt werden.


Was passiert, wenn die Ummeldung nicht fristgerecht erfolgt?
Bei einer verspäteten Ummeldung kann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro verhängt werden, abhängig von den Regelungen der jeweiligen Meldebehörde.