Vollmacht Umgangsrecht als Mustertext

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für das Umgangsrecht berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in Angelegenheiten des Umgangsrechts zu vertreten. Dies kann insbesondere die Vertretung bei Behörden oder Gerichten, die Kommunikation mit dem anderen Elternteil oder die Organisation des Umgangs betreffen.

Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.

Mustervollmacht für das Umgangsrecht

VOLLMACHT

Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit

[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]

die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten des Umgangsrechts mit meinem Kind/meinen Kindern [Name des Kindes/der Kinder] gegenüber folgenden Stellen zu vertreten:

  • Jugendamt und Familiengericht
  • Den anderen Elternteil oder Sorgeberechtigte
  • Schulen, Kitas und andere Betreuungseinrichtungen

Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  • Schriftverkehr mit Behörden oder Gerichten zu führen
  • Anträge auf Umgangsregelungen oder Änderungen zu stellen
  • Gespräche mit dem Jugendamt zu führen
  • Vereinbarungen zur praktischen Umsetzung des Umgangs zu treffen

Diese Vollmacht berechtigt nicht zur eigenständigen Entscheidung über das Sorgerecht oder zur Verweigerung des Umgangs durch den anderen Elternteil.

Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.

Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________

Vollmacht Umgangsrecht als Mustertext

Was ist eine Vollmacht für das Umgangsrecht?

Die Vollmacht für das Umgangsrecht erlaubt einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in Fragen rund um den Kontakt zu gemeinsamen Kindern zu vertreten. Sie ist besonders hilfreich, wenn der Vollmachtgeber nicht persönlich auftreten kann oder sich anwaltlich oder durch eine Vertrauensperson vertreten lassen möchte.

Voraussetzungen für eine Vollmacht zum Umgangsrecht

Voraussetzung Details
Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftform Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein.
Klarer Umfang Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein.
Akzeptanz durch Behörden Einige Behörden oder Gerichte können eine notarielle Beglaubigung verlangen.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
  • Originalvollmacht in Papierform
  • Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder gerichtliche Bestätigung

Wer benötigt eine Vollmacht für das Umgangsrecht?

Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:

  • Elternteile, die nicht selbst mit Behörden oder dem anderen Elternteil verhandeln können oder möchten
  • Rechtsanwälte oder Berater, die Mandanten in Umgangsverfahren vertreten
  • Verwandte oder Vertrauenspersonen, die bei der Organisation des Umgangs unterstützen sollen

Rechtslage

Die Vollmacht für das Umgangsrecht basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine gerichtliche Genehmigung oder notarielle Beglaubigung erforderlich sein. Das Umgangsrecht selbst kann nicht durch eine Vollmacht übertragen oder verweigert werden.

Kosten der Vollmacht

  • Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
  • Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
  • Gebühren für gerichtliche Verfahren zum Umgangsrecht: variabel je nach Fall

Vollmacht Umgangsrecht als Mustertext - Ablauf

FAQ zur Vollmacht für das Umgangsrecht

Kann eine dritte Person das Umgangsrecht übernehmen?
Nein, das Umgangsrecht bleibt beim berechtigten Elternteil, die Vollmacht erlaubt nur die Vertretung in Verwaltungsangelegenheiten.


Kann die Vollmacht zur Verweigerung des Umgangs genutzt werden?
Nein, das Umgangsrecht ist gerichtlich und gesetzlich geregelt und kann nicht durch eine Vollmacht entzogen werden.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht, aber einige Behörden oder Gerichte können sie verlangen.


Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.


Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation verlangt werden.


Was passiert, wenn das Jugendamt die Vollmacht nicht akzeptiert?
Einige Behörden verlangen persönliche Vorsprache oder gerichtliche Anordnungen.


Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.


Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt mit dem Tod des Vollmachtgebers.