Die Vollmacht für das Oberlandesgericht berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in rechtlichen Angelegenheiten vor dem Oberlandesgericht (OLG) zu vertreten. Dies kann die Einlegung von Rechtsmitteln, die Kommunikation mit dem Gericht oder die Wahrnehmung von Terminen betreffen.
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Mustervollmacht für das Oberlandesgericht
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen rechtlichen Angelegenheiten vor dem Oberlandesgericht [Name des OLG] zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Rechtsmittel (Berufung, Revision) einzulegen oder zurückzunehmen
- Schriftsätze und Anträge beim Oberlandesgericht einzureichen
- Gerichtstermine wahrzunehmen und Erklärungen abzugeben
- Vergleiche und sonstige Prozesshandlungen vorzunehmen
- Zustellungen und Gerichtsdokumente entgegenzunehmen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für das Oberlandesgericht?
Die Vollmacht für das Oberlandesgericht ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, für den Vollmachtgeber in Verfahren vor dem OLG tätig zu werden. In vielen Fällen ist ein zugelassener Rechtsanwalt erforderlich, da beim Oberlandesgericht Anwaltszwang gilt.
Voraussetzungen für eine OLG-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Anwaltszwang | Vor dem OLG müssen Parteien in der Regel von einem Rechtsanwalt vertreten werden. |
Schriftform | Die Vollmacht muss schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Präziser Umfang | Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Zulassungsnachweis des Anwalts bei Anwaltszwang
Wer benötigt eine Vollmacht für das Oberlandesgericht?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Personen, die eine Berufung oder Revision einlegen möchten
- Unternehmen, die sich durch Rechtsanwälte oder Vertreter vor dem OLG vertreten lassen
- Kläger oder Beklagte, die sich nicht selbst vor Gericht äußern möchten oder können
Rechtslage
Die Vollmacht für das Oberlandesgericht basiert auf § 81 ZPO (Zivilprozessordnung). In den meisten Verfahren am OLG gilt Anwaltszwang (§ 78 ZPO), sodass nur ein zugelassener Rechtsanwalt als Bevollmächtigter auftreten darf. Eine schriftliche Prozessvollmacht ist erforderlich, um Handlungen im Namen des Mandanten rechtsgültig vorzunehmen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, z. B. bei Erbfällen): 25–80 €
- Kosten für anwaltliche Vertretung: variabel je nach Verfahren und Honorarvereinbarung
FAQ zur Vollmacht für das Oberlandesgericht
Muss die Vollmacht einem Anwalt erteilt werden?
Ja, in fast allen Fällen besteht Anwaltszwang vor dem OLG.
Kann die Vollmacht auf bestimmte Instanzen beschränkt werden?
Ja, sie kann nur für Verfahren vor dem OLG oder eine bestimmte Instanz erteilt werden.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Gilt die Vollmacht für mehrere Verfahren?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.
Was passiert, wenn der Bevollmächtigte Fehler macht?
Ein Anwalt haftet für Pflichtverletzungen und grobe Fahrlässigkeit.
Bleibt die Vollmacht nach dem Tod des Vollmachtgebers gültig?
Nein, die Prozessvollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann eine Privatperson ohne Anwalt eine OLG-Vollmacht nutzen?
Nein, in fast allen Fällen vor dem OLG ist ein Rechtsanwalt erforderlich.
Kann die Vollmacht auch für eine außergerichtliche Vertretung genutzt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht geregelt ist.