Die Vollmacht für Kindschaftssachen berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in gerichtlichen und behördlichen Angelegenheiten rund um das Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt und weitere familienrechtliche Themen zu vertreten. Diese Vollmacht ist besonders hilfreich, wenn der Vollmachtgeber nicht persönlich erscheinen kann oder sich rechtlich vertreten lassen möchte.
Die folgende Mustervorlage wurde anwaltlich geprüft, bietet jedoch keine Gewährleistung. Persönliche Daten werden nicht gespeichert – du kannst die Vorlage anonym via Copy & Paste nutzen.
Mustervollmacht für Kindschaftssachen
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten rund um Kindschaftssachen bezüglich meines Kindes/meiner Kinder [Name des Kindes/der Kinder] gegenüber folgenden Stellen zu vertreten:
- Familiengericht
- Jugendamt
- Den anderen Elternteil oder dessen Vertreter
- Rechtsanwälte oder Behörden
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Schriftverkehr mit Behörden, Gerichten und Anwälten zu führen
- Anträge zu Sorgerecht, Umgangsrecht oder Kindesunterhalt zu stellen oder zu bearbeiten
- Unterhaltsansprüche geltend zu machen oder zu prüfen
- Verhandlungen mit dem anderen Elternteil oder dessen Vertreter zu führen
- Dokumente und Nachweise einzureichen oder anzufordern
⚠ Diese Vollmacht berechtigt nicht zur Abgabe von rechtsverbindlichen Erklärungen in Strafverfahren oder zur vollständigen Übertragung des Sorgerechts ohne gerichtliche Zustimmung.
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für Kindschaftssachen?
Die Vollmacht für Kindschaftssachen erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in familienrechtlichen Verfahren zu vertreten, die das Kind betreffen. Dazu gehören unter anderem Sorgerecht, Umgangsrecht, Kindesunterhalt und weitere rechtliche Angelegenheiten.
Voraussetzungen für eine Vollmacht zu Kindschaftssachen
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Befugnisse des Bevollmächtigten sollten genau definiert sein. |
Akzeptanz durch Behörden | Familiengerichte und Jugendämter können eine beglaubigte Vollmacht verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder gerichtliche Bestätigung
Wer benötigt eine Vollmacht für Kindschaftssachen?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Elternteile, die sich in gerichtlichen oder behördlichen Verfahren vertreten lassen möchten
- Rechtsanwälte oder Berater, die familienrechtliche Angelegenheiten übernehmen
- Großeltern oder Vertrauenspersonen, die sich um das Kind kümmern und Entscheidungen mit Behörden treffen müssen
Rechtslage
Die Vollmacht für Kindschaftssachen basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte jedoch schriftlich erfolgen. In einigen Fällen kann eine notarielle Beglaubigung oder gerichtliche Genehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn es um Sorgerecht oder Umgangsrecht geht.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gerichtliche Kosten für familienrechtliche Verfahren: variabel je nach Fall
FAQ zur Vollmacht für Kindschaftssachen
Kann die Vollmacht zur Übertragung des Sorgerechts genutzt werden?
Nein, das Sorgerecht kann nur durch ein gerichtliches Verfahren übertragen werden.
Kann die Vollmacht zur Verweigerung des Umgangs genutzt werden?
Nein, das Umgangsrecht ist gesetzlich geregelt und kann nicht per Vollmacht entzogen werden.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht, aber einige Behörden oder Gerichte verlangen sie.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen ausgestellt werden?
Ja, wenn dies ausdrücklich in der Vollmacht festgelegt ist.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht angegeben werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, bei der Nutzung der Vollmacht kann eine Identifikation erforderlich sein.
Kann die Vollmacht für mehrere Kinder gelten?
Ja, sofern dies in der Vollmacht festgelegt ist.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.