Die Vollmacht für die Familiennachfolge ermöglicht es einer bevollmächtigten Person, im Namen des Vollmachtgebers wichtige Entscheidungen im Rahmen der Nachfolgeplanung zu treffen. Dies kann die Verwaltung von Vermögen, die Fortführung eines Unternehmens oder die Regelung von Erbangelegenheiten umfassen.
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Mustervollmacht für die Familiennachfolge
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Familiennachfolge zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Vermögen zu verwalten, Konten zu führen und Zahlungen zu leisten
- Immobiliengeschäfte durchzuführen (Kauf, Verkauf, Verwaltung)
- Unternehmensanteile zu verwalten oder zu übertragen
- Verträge abzuschließen, zu ändern oder zu kündigen
- Steuerliche Angelegenheiten zu regeln
- Erbschafts- und Nachlassangelegenheiten zu klären
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für die Familiennachfolge?
Die Vollmacht für die Familiennachfolge ist eine rechtliche Erlaubnis, mit der eine Person eine andere bevollmächtigt, alle oder bestimmte Aufgaben im Rahmen der Nachfolgeplanung zu übernehmen. Sie stellt sicher, dass Vermögenswerte und Unternehmen im Sinne des Vollmachtgebers weitergeführt werden.
Voraussetzungen für eine Vollmacht für die Familiennachfolge
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein. |
Präziser Umfang | Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. |
Notarielle Beurkundung | Für Unternehmensnachfolgen oder Immobiliengeschäfte ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Eventuell eine Kopie des Ausweises des Bevollmächtigten
- Originalvollmacht in Papierform
- Notarielle Beglaubigung bei Unternehmens- oder Immobiliennachfolge
Wer benötigt eine Vollmacht für die Familiennachfolge?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Unternehmer, die ihre Nachfolge frühzeitig regeln möchten
- Familien, die eine klare Regelung für den Umgang mit Vermögen oder Immobilien benötigen
- Personen, die ihre Erbfolge bereits zu Lebzeiten strukturieren möchten
Rechtslage
Die Vollmacht für die Familiennachfolge basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber immer schriftlich erfolgen. Für Immobiliengeschäfte und Unternehmensübertragungen ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Notarielle Beurkundung (z. B. für Unternehmensanteile oder Immobilien): ca. 100–500 € je nach Geschäftswert
FAQ zur Vollmacht für die Familiennachfolge
Welche Aufgaben deckt die Vollmacht ab?
Sie umfasst die Verwaltung von Vermögen, Immobilien, Unternehmensanteilen und Nachlassregelungen.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Ja, insbesondere bei Immobilien- oder Unternehmensübertragungen.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen verteilt werden?
Ja, es ist möglich, verschiedene Bevollmächtigte für unterschiedliche Aufgabenbereiche einzusetzen.
Muss der Bevollmächtigte regelmäßige Berichte erstatten?
Das kann in der Vollmacht individuell festgelegt werden.
Was passiert bei einem Todesfall des Vollmachtgebers?
Die Vollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod, es sei denn, sie wurde ausdrücklich darüber hinaus ausgestellt.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung ist möglich.
Kann die Vollmacht für steuerliche Angelegenheiten genutzt werden?
Ja, der Bevollmächtigte kann Steuererklärungen abgeben und steuerliche Fragen klären.