Die Vollmacht für Ehegatten ermöglicht es einem Ehepartner, im Namen des anderen zu handeln. Dies ist besonders hilfreich, wenn ein Partner aus gesundheitlichen, beruflichen oder anderen Gründen verhindert ist. Die Vollmacht kann spezifische Bereiche wie finanzielle Angelegenheiten, medizinische Entscheidungen oder den allgemeinen Rechtsverkehr umfassen.
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Mustervollmacht für Ehegatten
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit meinem Ehepartner
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten zu vertreten:
- Finanzielle Angelegenheiten:
- Kontoführung, Überweisungen und Abhebungen
- Abschluss oder Kündigung von Verträgen
- Verwaltung von Vermögenswerten
- Rechtliche Angelegenheiten:
- Vertretung vor Behörden und Gerichten
- Unterzeichnung von Vollmachten und Vereinbarungen
- Medizinische Angelegenheiten (optional):
- Einwilligung zu Behandlungen oder medizinischen Maßnahmen
- Entgegennahme von Informationen über meinen Gesundheitszustand
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für Ehegatten?
Eine Vollmacht für Ehegatten gibt einem Ehepartner die rechtliche Befugnis, den anderen in bestimmten oder allen Bereichen zu vertreten. Sie kann sowohl auf bestimmte Handlungen beschränkt als auch umfassend gestaltet sein.
Voraussetzungen für eine Vollmacht für Ehegatten
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Eine schriftliche Vollmacht wird dringend empfohlen. |
Umfang | Die Vollmacht sollte klar definieren, welche Bereiche sie umfasst. |
Vertrauen | Der Bevollmächtigte sollte das uneingeschränkte Vertrauen des Vollmachtgebers genießen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Notarielle Beglaubigung bei umfassenden oder besonders wichtigen Angelegenheiten
Wer benötigt eine Vollmacht für Ehegatten?
Eine Vollmacht ist sinnvoll für:
- Ehepartner, die sich gegenseitig bei finanziellen oder rechtlichen Angelegenheiten unterstützen möchten
- Situationen, in denen ein Ehepartner gesundheitlich eingeschränkt oder verhindert ist
- Notfälle, bei denen schnelle Entscheidungen erforderlich sind
Rechtslage
Die Vollmacht für Ehegatten basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei. In vielen Fällen reicht eine einfache schriftliche Vollmacht aus. Für Immobiliengeschäfte oder andere besonders wichtige Angelegenheiten ist eine notarielle Beglaubigung notwendig.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Notarielle Beurkundung (bei umfangreichen Rechten): ca. 100–500 € je nach Umfang
FAQ zur Vollmacht für Ehegatten
Kann die Vollmacht auf bestimmte Bereiche begrenzt werden?
Ja, sie kann sich auf spezifische Aufgaben oder Bereiche wie Finanzen, Gesundheit oder rechtliche Angelegenheiten beschränken.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht, außer für Immobiliengeschäfte oder besonders wichtige Entscheidungen.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, sie kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf sollte schriftlich erfolgen.
Bleibt die Vollmacht nach dem Tod gültig?
Nein, die Vollmacht erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers, es sei denn, sie wurde ausdrücklich darüber hinaus ausgestellt.
Kann eine Vollmacht für beide Ehepartner erstellt werden?
Ja, eine gegenseitige Vollmacht ist möglich, in der sich beide Partner wechselseitig bevollmächtigen.
Müssen beide Ehepartner unterschreiben?
Nein, die Vollmacht muss nur vom Vollmachtgeber unterzeichnet werden.
Ist die Vollmacht ohne Angabe eines Enddatums unbefristet?
Ja, sie gilt unbefristet, sofern kein Enddatum festgelegt wird.
Kann die Vollmacht mündlich erteilt werden?
Theoretisch ja, aber eine schriftliche Form ist aus Beweisgründen dringend empfohlen.