Die Vollmacht für das Bundessortenamt berechtigt eine bevollmächtigte Person, den Vollmachtgeber in allen Angelegenheiten gegenüber dem Bundessortenamt (BSA) zu vertreten. Dies kann unter anderem die Anmeldung von Sortenschutz, die Beantragung von Zertifizierungen oder die Kommunikation mit der Behörde betreffen.
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Mustervollmacht für das Bundessortenamt
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Bundessortenamt (BSA) zu vertreten.
Der/die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:
- Anträge auf Sortenschutz zu stellen und erforderliche Unterlagen einzureichen
- Zertifizierungen oder Zulassungen für Pflanzensorten zu beantragen
- Schriftverkehr mit dem Bundessortenamt zu führen und Bescheide entgegenzunehmen
- Stellungnahmen und Erklärungen im Rahmen von Prüfverfahren abzugeben
- Gebührenzahlungen für Verfahren beim Bundessortenamt zu veranlassen
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vollmacht für das Bundessortenamt?
Die Vollmacht für das Bundessortenamt (BSA) erlaubt es einer bevollmächtigten Person, den Vollmachtgeber in allen Verwaltungsangelegenheiten rund um die Zulassung und den Schutz von Pflanzensorten zu vertreten. Sie wird häufig von Züchtungsbetrieben, Unternehmen der Agrarbranche oder landwirtschaftlichen Institutionen genutzt.
Voraussetzungen für eine BSA-Vollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich erstellt und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die genauen Rechte des Bevollmächtigten sollten in der Vollmacht festgelegt werden. |
Akzeptanz durch das BSA | Das Bundessortenamt kann eine beglaubigte Vollmacht oder ein spezielles Formular verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Formulare oder Bestätigungen des Bundessortenamts
Wer benötigt eine Vollmacht für das Bundessortenamt?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Unternehmen der Agrarbranche, die Sortenschutz oder Zulassungen beantragen möchten
- Züchtungsbetriebe und landwirtschaftliche Organisationen, die sich bei Anträgen vertreten lassen möchten
- Rechts- oder Patentanwälte, die Mandanten in Verfahren vor dem Bundessortenamt vertreten
Rechtslage
Die Vollmacht für das Bundessortenamt basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber immer schriftlich erfolgen. In bestimmten Fällen kann das BSA eine notarielle Beglaubigung oder eine spezifische Bevollmächtigung verlangen.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional, falls erforderlich): 25–80 €
- Gebühren für Anträge beim Bundessortenamt: variabel je nach Verfahren
FAQ zur Vollmacht für das Bundessortenamt
Für welche Vorgänge gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht umfasst Sortenschutz, Zertifizierungen, Zulassungen und allgemeine Kommunikation mit dem BSA.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in besonderen Fällen, wenn das BSA es verlangt.
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann in der Vollmacht festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, das BSA kann eine Identifikation des Bevollmächtigten verlangen.
Was passiert, wenn das BSA die Vollmacht nicht akzeptiert?
Das Amt kann spezielle Formulare oder eine beglaubigte Vollmacht verlangen.
Kann die Vollmacht für mehrere Verfahren gelten?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich festgelegt ist.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, es können mehrere Bevollmächtigte benannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.