Vollmacht für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ermöglicht es einer Person, eine andere zu bevollmächtigen, um in deren Namen Anfragen, Anträge oder andere Anliegen im Zusammenhang mit dem BBSR zu bearbeiten. Diese Vollmacht ist hilfreich, wenn der Vollmachtgeber nicht persönlich agieren kann, beispielsweise bei der Einreichung von Unterlagen, der Kommunikation mit dem Institut oder der Beantragung von Fördermitteln. Die Vorlage wurde anwaltlich geprüft, jedoch ohne Gewähr für die Vollständigkeit oder Rechtssicherheit bereitgestellt. Sie kann anonym genutzt und per Copy & Paste übernommen werden.

Mustervollmacht für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift],
Herrn/Frau [vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift],

mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist berechtigt:

  1. Anträge auf Fördermittel, Studien oder Projekte im Namen des Vollmachtgebers zu stellen,
  2. Dokumente und Schriftstücke einzureichen oder entgegenzunehmen,
  3. Mit Mitarbeitern des BBSR in Bezug auf Forschungsvorhaben, Gutachten oder andere Anliegen zu kommunizieren,
  4. Auskünfte über laufende Anträge oder Projekte einzuholen,
  5. Entscheidungen und Bescheide entgegenzunehmen und erforderliche Schritte einzuleiten.

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf oder bis zum Abschluss der entsprechenden Angelegenheiten.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]

Vollmacht für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

Was ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung?

Das BBSR ist eine wissenschaftliche Institution im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Es unterstützt Bund, Länder und Kommunen bei Fragen der Stadt- und Regionalentwicklung, des Wohnungs- und Bauwesens sowie der Raumforschung.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftliche Vollmacht Die Vollmacht muss schriftlich und von beiden Parteien unterzeichnet sein.
Klare Aufgabenbeschreibung Die Vollmacht sollte genau angeben, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweiskopie des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht im Original
  • Gegebenenfalls Projektdaten oder Referenznummern (falls vorhanden)

Wer benötigt diese Vollmacht?

Eine Vollmacht für das BBSR ist hilfreich für:

  • Unternehmen oder Forschungseinrichtungen, die Dritte mit der Beantragung von Fördermitteln oder der Kommunikation beauftragen.
  • Privatpersonen oder Organisationen, die nicht selbst vor Ort tätig werden können.
  • Berater, Anwälte oder Vertreter, die im Auftrag des Vollmachtgebers handeln sollen.

Rechtslage

Gemäß § 167 BGB kann eine Vollmacht schriftlich oder mündlich erteilt werden. Für Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem BBSR wird jedoch eine schriftliche Vollmacht empfohlen, da sie gegenüber Behörden und Institutionen als Nachweis erforderlich ist.

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung der Vollmacht ist in der Regel kostenlos. Sollten notarielle Beglaubigungen notwendig sein, beispielsweise für verbindliche Entscheidungen oder internationale Vorgänge, können Kosten zwischen 50 und 150 Euro anfallen.

Vollmacht für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung

FAQ

Was ist das BBSR?
Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist eine wissenschaftliche Einrichtung, die Bund, Länder und Kommunen in Fragen der Stadtentwicklung, des Wohnungsbaus und der Raumplanung unterstützt.


Wann wird eine Vollmacht für das BBSR benötigt?
Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn jemand anderes im Namen des Vollmachtgebers Anträge einreichen, Dokumente entgegennehmen oder mit dem Institut kommunizieren soll.


Muss die Vollmacht schriftlich sein?
Ja, eine schriftliche Vollmacht ist erforderlich, um die Handlungsberechtigung nachzuweisen.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder die entsprechenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, ein Widerruf ist jederzeit möglich und sollte schriftlich erfolgen.


Müssen alle Beteiligten die Vollmacht unterschreiben?
Ja, sowohl der Vollmachtgeber als auch der Bevollmächtigte sollten die Vollmacht unterzeichnen.


Welche Unterlagen benötigt der Bevollmächtigte?
Neben der Vollmacht sollte der Bevollmächtigte einen eigenen Ausweis sowie alle relevanten Projekt- oder Antragsunterlagen mitbringen.


Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
In der Regel nicht, außer bei besonders sensiblen oder rechtlich bindenden Angelegenheiten.