Vollmacht für das Bundesarchiv verständlich formulieren

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Aktualisiert am 26. April 2025 von Ömer Bekar, geprüft und gegengelesen von Rechtsanwältin Susanna Weber

Die Vollmacht für das Bundesarchiv ermöglicht es einer Person, eine andere zu bevollmächtigen, in deren Namen Akten, Dokumente oder Informationen aus dem Bundesarchiv anzufordern oder zu bearbeiten. Diese Vollmacht wird häufig benötigt, wenn der Vollmachtgeber nicht persönlich vor Ort erscheinen kann oder Dritte mit der Recherche oder Beschaffung historischer Dokumente beauftragen möchte. Die Vorlage wurde anwaltlich geprüft, es wird jedoch keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Rechtssicherheit übernommen. Die Vollmacht kann anonym genutzt und per Copy & Paste übernommen werden.

Mustervollmacht für das Bundesarchiv

VOLLMACHT

Hiermit bevollmächtige ich, [Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum, Anschrift],
Herrn/Frau [vollständiger Name des Bevollmächtigten, Geburtsdatum, Anschrift],

mich in allen Angelegenheiten gegenüber dem Bundesarchiv zu vertreten.

Der/Die Bevollmächtigte ist insbesondere berechtigt:

  1. Akten, Dokumente und Informationen aus dem Bundesarchiv anzufordern,
  2. Einsicht in Unterlagen zu nehmen, diese zu kopieren oder zu digitalisieren,
  3. Anträge auf Recherche oder Bereitstellung von Archivinhalten zu stellen,
  4. Gebühren für Dienstleistungen des Bundesarchivs zu begleichen,
  5. Schriftstücke und Dokumente entgegenzunehmen.

Diese Vollmacht gilt bis auf Widerruf oder bis zum Abschluss der entsprechenden Angelegenheiten.

[Ort, Datum] [Unterschrift des Vollmachtgebers]

Prozess für die Archivvollmacht

Was ist eine Vollmacht für das Bundesarchiv?

Die Vollmacht für das Bundesarchiv gibt dem Bevollmächtigten die rechtliche Ermächtigung, in Namen des Vollmachtgebers mit dem Bundesarchiv zu kommunizieren. Dies umfasst das Anfordern, Einsehen oder Kopieren von archivierten Dokumenten sowie die Klärung organisatorischer Angelegenheiten.

Voraussetzungen

Geschäftsfähigkeit Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein.
Schriftliche Form Die Vollmacht muss schriftlich vorliegen, insbesondere für die Anforderung und Einsichtnahme von Archivalien.
Genauer Zweck Die Vollmacht sollte den Zweck und die Aufgaben des Bevollmächtigten eindeutig definieren.

Notwendige Unterlagen

  • Ausweis oder Pass des Vollmachtgebers
  • Schriftliche Vollmacht im Original
  • Angaben zu den gewünschten Akten oder Dokumenten (z. B. Referenznummern, Themen)

Wer benötigt diese Vollmacht?

Diese Vollmacht ist hilfreich für:

  • Personen, die Dokumente aus dem Bundesarchiv anfordern möchten, aber nicht persönlich erscheinen können.
  • Historiker, Forscher oder Anwälte, die im Auftrag eines Mandanten recherchieren.
  • Verwandte oder Nachkommen, die genealogische oder familiengeschichtliche Nachforschungen betreiben.

Rechtslage

Das Bundesarchivgesetz regelt den Zugang zu Dokumenten und Archiven. Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn eine andere Person im Namen des Vollmachtgebers handelt. Die Vollmacht dient dem Nachweis, dass der Bevollmächtigte berechtigt ist, Einsicht in Dokumente zu nehmen oder Anfragen zu stellen.

Kosten der Vollmacht

Die Erstellung einer Vollmacht verursacht in der Regel keine Kosten. Gebühren können jedoch anfallen, wenn das Bundesarchiv für Dienstleistungen wie Kopien, Digitalisierungen oder Recherchen Entgelte erhebt. Die Kosten liegen je nach Umfang der Leistung zwischen 10 und 50 Euro oder mehr.

Vollmacht für das Bundesarchiv

FAQ

Was ist eine Vollmacht für das Bundesarchiv?
Diese Vollmacht gibt dem Bevollmächtigten das Recht, im Namen des Vollmachtgebers Dokumente und Informationen beim Bundesarchiv anzufordern.


Wann benötige ich eine solche Vollmacht?
Eine Vollmacht ist erforderlich, wenn jemand anderes in Ihrem Namen Unterlagen aus dem Bundesarchiv anfordert oder Einsicht nimmt.


Muss die Vollmacht schriftlich sein?
Ja, eine schriftliche Vollmacht ist zwingend erforderlich, um vom Bundesarchiv anerkannt zu werden.


Kann ich die Vollmacht widerrufen?
Ja, ein schriftlicher Widerruf ist jederzeit möglich und sollte dem Bevollmächtigten sowie dem Bundesarchiv mitgeteilt werden.


Welche Dokumente sollte der Bevollmächtigte mitführen?
Neben der Vollmacht sollte der Bevollmächtigte einen eigenen Ausweis sowie relevante Informationen zu den gewünschten Archivalien mitbringen.


Muss die Vollmacht notariell beglaubigt werden?
In der Regel nicht. Für spezifische oder sensible Dokumente könnte dies jedoch von Vorteil sein.


Wie lange gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht gilt, bis sie widerrufen wird oder die entsprechenden Angelegenheiten abgeschlossen sind.


Können mehrere Personen bevollmächtigt werden?
Ja, dies muss jedoch ausdrücklich in der Vollmacht erwähnt werden.