Die Vertretungsvollmacht ermächtigt eine Person, den Vollmachtgeber in bestimmten oder allen rechtlichen, finanziellen oder organisatorischen Angelegenheiten zu vertreten. Sie kann für private, geschäftliche oder behördliche Zwecke genutzt werden und ist besonders hilfreich, wenn der Vollmachtgeber verhindert ist.
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Mustervollmacht für die Vertretung
Ich, [Name des Vollmachtgebers], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse], erteile hiermit
[Name des Bevollmächtigten], geboren am [Geburtsdatum], wohnhaft in [Adresse]
die Vollmacht, mich in folgenden Angelegenheiten rechtsverbindlich zu vertreten:
- Rechtliche Vertretung:
- Schriftverkehr mit Behörden, Gerichten und Unternehmen führen
- Verträge abschließen, ändern oder kündigen
- Widersprüche und Einsprüche einlegen
- Finanzielle Vertretung (optional):
- Bankgeschäfte erledigen (Überweisungen, Bargeldabhebungen)
- Rechnungen begleichen und finanzielle Verpflichtungen eingehen
- Steuerliche Angelegenheiten regeln
- Behördliche Vertretung:
- Anträge und Dokumente bei Behörden einreichen
- Bescheide entgegennehmen und Erklärungen abgeben
Diese Vollmacht gilt ab dem [Datum] und bleibt bis auf Widerruf gültig.
Ort, Datum
Unterschrift Vollmachtgeber: _______________
Unterschrift Bevollmächtigter (optional): _______________
Was ist eine Vertretungsvollmacht?
Die Vertretungsvollmacht erlaubt es einer bevollmächtigten Person, für den Vollmachtgeber rechtsverbindlich zu handeln. Sie kann allgemein oder auf bestimmte Bereiche beschränkt sein.
Voraussetzungen für eine Vertretungsvollmacht
Voraussetzung | Details |
Geschäftsfähigkeit | Der Vollmachtgeber muss volljährig und geschäftsfähig sein. |
Schriftform | Die Vollmacht sollte schriftlich verfasst und unterschrieben sein. |
Klarer Umfang | Die Vollmacht sollte genau definieren, welche Befugnisse der Bevollmächtigte hat. |
Akzeptanz durch Dritte | Banken, Behörden oder Unternehmen können eine beglaubigte Vollmacht verlangen. |
Notwendige Unterlagen
- Ausweiskopie des Vollmachtgebers
- Ausweiskopie des Bevollmächtigten (optional)
- Originalvollmacht in Papierform
- Falls erforderlich: Notarielle Beglaubigung oder behördliche Bestätigung
Wer benötigt eine Vertretungsvollmacht?
Diese Vollmacht ist besonders sinnvoll für:
- Personen, die rechtliche oder finanzielle Angelegenheiten delegieren möchten
- Familienangehörige, die sich um Behördengänge oder Bankgeschäfte kümmern müssen
- Geschäftsleute, die eine Vertretung für Verträge oder Verhandlungen benötigen
Rechtslage
Die Vertretungsvollmacht basiert auf § 167 BGB und ist grundsätzlich formfrei, sollte aber schriftlich vorliegen. In einigen Fällen (z. B. bei Grundstücksgeschäften oder Bankvollmachten) ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Kosten der Vollmacht
- Selbst erstellte Vollmacht: kostenlos
- Notarielle Beglaubigung (optional): 25–80 €
- Gebühren für spezifische behördliche Anforderungen: variabel
FAQ zur Vertretungsvollmacht
Für welche Aufgaben gilt die Vollmacht?
Die Vollmacht kann für rechtliche, finanzielle oder behördliche Angelegenheiten erteilt werden.
Ist eine notarielle Beglaubigung erforderlich?
Nein, außer in speziellen Fällen (z. B. Grundstücksgeschäfte, Bankvollmachten).
Kann die Vollmacht zeitlich begrenzt werden?
Ja, eine Befristung kann festgelegt werden.
Muss der Bevollmächtigte einen Ausweis vorlegen?
Ja, in vielen Fällen wird ein Identitätsnachweis verlangt.
Kann die Vollmacht auf mehrere Personen aufgeteilt werden?
Ja, mehrere Bevollmächtigte können ernannt werden.
Gilt die Vollmacht über den Tod hinaus?
Nein, sie erlischt in der Regel mit dem Tod des Vollmachtgebers.
Kann der Bevollmächtigte Verträge für mich unterschreiben?
Ja, wenn dies in der Vollmacht ausdrücklich geregelt ist.
Kann die Vollmacht widerrufen werden?
Ja, sie kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.